Dämmerung an der Nordseeküste

Wer wird gefördert?

Hier erfahren Sie, wer die Möglichkeit auf Förderung hat.

Die Liselotte Eberhardt Stiftung ist eine Stiftung bürgerlichen Rechts und verfolgt unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Steuergrundrechts Abgabenordnung AO §53. Dieser Stiftungszeck wird in der Satzung vom 15. Mai 2017 definiert.

Nach Stellung eines Antrags entscheidet der Vorstand der LE Stiftung über die Bewilligung von finanzieller Hilfe im Einzelfall oder für eine andere steuerbegünstigte Körperschaft - wie Vereine, soziale Einrichtungen, Betreuer usw.!

Wer kann einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen?

A. Einzelfallhilfe

Von Einrichtungen oder Privatspersonen gestellt, gibt es Hilfen für ...
  1. Frauen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, in Brunsbüttel wohnen, Sozialhilfeempfängerinnen sind oder Erwerbsminderungsrente beziehen und sich in einer Notlage befinden.
  2. Frauen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, in Brunsbüttel wohnen, Sozialhilfe empfangen und sich ehrenamtlich für die Gemeinschaft einsetzen.
  3. wirtschaftlich hilfsbedürftige Menschen, insbesondere Kinder und Jugendliche.
  4. Menschen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Welche Unterlagen benötigt die LE Stiftung, um Ihren Antrag auf finanzielle Unterstützung zu bearbeiten?
  1. Angabe des Namens, Geburtsdatum mit Kopie des Personalausweises, Adresse des Wohnorts.
  2. Bescheinigung des für Sie zuständigen Sozialamts, dass Sie maximal über Einkünfte in Höhe der Grundsicherung i. S. des vierten Kapitels des SGB XII verfügen.
  3. Kostenvoranschlag oder Rechnung über eine Sache oder Dienstleistung die gefördert werden soll. Also der Verwendungszweck des Förderbetrags.
  4. Eine Erklärung von Ihnen, ob eine öffentliche Kasse Ihnen bereits einen Zuschuss gewährt hat und wenn ja, in welcher Höhe.

B. Hilfe für eingetragene Vereine, soziale Einrichtungen, steuerbegünstigte Körperschaften sowie juristische Personen

Grundsätzlich kann jede Institution z.B. Vereine, Kirchen, Schulen, die berechtigt sind
  1. Spendenquittungen auszustellen und
  2. soziale Projekte verfolgen, einen Antrag auf Förderung stellen!
Welche Unterlagen benötigt die LE Stiftung, um Ihren Antrag auf finanzielle Hilfe zu bearbeiten?
  1. Siehe Antragsformular
  2. oder Satzung


Beispiele

  • Unterstützung der Arbeit der Itzehoher Tafel
  • Geld zur Ausbildung eines Assistenzhundes für eine blind Frau
  • Ein Fernseher für eine in Notlage berfindliche alte, alleinstehende Frau
  • Ausrüstungsgegenstände für eine Armenküche
  • Geschenke für elternlose Kinder an Weihnachten
  • Eintrittskarten für Besuche gemeinnütziger Einrichtungen wie Zoo's, Museen für mittelllose Familien
  • u.v.m.
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